Unter der Begrifflichkeit „eine Hypothek aufnehmen“ versteht man die Aufnahme eines Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie im weitesten Sinne. Dabei fallen Worte wie Tilgungsdarlehen, Hypothekendarlehen, etc.,die im wesentlichen zunächst alle das gleiche meinen, nämlich ein Darlehen, das Banken, Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen, etc. vergeben, um rund um die Immobilie Geld in Darlehensform zur Verfügung zu stellen. Es gibt in der Praxis nur 2 Darlehensarten: das Tilgungsdarlehen, auch Annuitätendarlehen genannt, sowie das Festdarlehen.

Das Annuitätendarlehen ist das gebräuchlichste. Das Darlehen wir mit gleichbleibenden monatlichen Raten , auch Annuität genannt, zurückgezahlt. Die Rate beinhaltet sowohl die Zinsen als auch die Tilgung (=Rückzahlung). Bei einem Zins um 2 % und einem Tilgungssatz um 2 % beträgt die regelmäßige Rückzahlungszeit rund 34 Jahre. Innerhalb der Rate nimmt der Zinsanteil in dem Maße ab, wie der Tilgungsanteil zunimmt, da der Zins in Euro berechnet ja immer nur auf die abnehmende Restschuld berechnet wird. Bei gleichbleibender Zahlungshöhe steigt der Tilgungsanteil langsam an. Ändert sich die Zinsvereinbarung z.B. zum Ende der Zinsbindungsfrist, verändert sich die Rate und auch die Tilgungszeit.

Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen wird das Festdarlehen , auch tilgungsfreies Darlehen genannt, gar nicht getilgt, es fallen nur Zinsen an. Parallel wird die Tilgung in einem Sparvertrag (Bausparvertrag, Riestervertrag, Wertpapierdepot, Kapitalversicherung, etc.) angespart. Der jeweilige Sparvertrag zahlt dann zum Fälligkeitsdatum das Darlehen in voller Höhe zurück.

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