KfW-Förderung

Denkmalgeschützte Gebäude

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Erhaltenswerte Bausubstanz in BEG WG Denkmal gleichgesetzt

BEG WG (261)

* Auszug

Bestätigung Kommune über sonstige erhaltenswerte Bausubstanz z. B. aufgrund*

  • Gebäude im Gebiet mit Erhaltungssatzung,
  • Gebäude im Sanierungsgebiet mit besonderen Sanierungszielen (Erhaltung baukulturell wertvoller Bausubstanz),
  • Gebäude als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen (z.B. Stadtentwicklungs- oder Quartierskonzept)
  • Gebäude auf sonstige Weise geschützt (z.B. Gestaltungssatzung, Altstadtsatzung, Satzung zum Erhalt Stadtbild, örtlicher Bebauungsplan),
  • Gebäude als Teil Gesamtanlage (Denkmalensemble, Denkmalbereich,
    Denkmalschutzgebiet oder Denkmalzone nach Landesdenkmalgesetz),
  • Gebäude in Liste “Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer
    Denkmalbedeutung” der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger,
  • Gebäude ortsbild- oder landschaftsprägend (z. B. wegen Baualters,
    besonderer (städtebaulicher) Lage oder wegen spezifischer Materialität, Gestalt, Bauweise und architektonischen Erscheinungsbild)

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