Verwendungsnachweis

Das Thema „Wie verwende ich mit meine Hypothekengelder, wofür gebe ich sie aus“ wurde ich den letzten Jahrzehnten immer mal wieder unterschiedlich betrachtet. Jede Bank oder Sparkasse, ja jeder Sachbearbeiter sah es etwas anders. Und der Kunde hatte sowie so seine eigene Betrachtungsweise, wie mit den Geldern umzugehen sei. Das gibt es seit einigen Jahren nun nicht mehr – es sei denn, man hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zur „Kapitalbeschaffung“ aufgenommen oder als Ausnahme mit dem Kreditspezialisten eine andere Verabredung außerhalb des Protokolls getroffen. Worum geht es eigentlich?
Der Verwendungsnachweis der Baufi-Gelder ist durch Vorlage von Rechnungen, Kontoauszug, Urkunden oder vergleichbaren Dokumenten zu erbringen – auch dann, wenn die Leistung aus dem einzusetzenden Eigenkapital erfolgte. Aus den Rechnungen von Handwerks- und Baufirmen und Baumarktbelegen muß hervorgehen, welche Leistungen erbracht bzw. gekauft worden sind.

Der Verwendungsnachweis dient der Bank dazu sicherzustellen, dass das Eigenkapital und das Hypothekendarlehen, das in der Regel durch eine Grundschuld an einer Immobilie besichert ist, auch tatsächlich zum Grundstückskauf, zur Erstellung eines Hauses oder einer Wohnung, zum Kauf und/oder zur Modernisierung einer Immobilie verwendet wird – und nicht etwa zu vermeintlich konsumtiven Zwecken dient, wie Möbelkauf, Autoerwerb, Rückführung von Kontoüberziehungen, usw.. Bei Einbindung von KfW-Mitteln muß die durchleitende Bank/Sparkasse sogar gegenüber der KfW-Bank bestätigen, dass die Darlehensmittel ausschließlich für den Verwendungszweck laut Darlehensvertrag verwandt wurden, der Bank-/SK-Sachbearbeiter muß das also prüfen.
Warum dieser Aufwand!? Alle Beteiligten haben das Ziel, dass eine Immobilie in absehbarer Zeit fertiggestellt und bezogen ist. Erst dann hat sie den Verkehrswert, den man vom Blatt weg vor Darlehensbeantragung ermittelt hat. Und da die Zinskalkulation vom Wert der Immobilie im Verhältnis zur Darlehenssumme abhängig ist, hat der Geldgeber das Interesse, dass am Ende auch der kalkulierte Wert dort auf dem Grundstück steht. Das geht logischerweise aber nur, wenn die ausgeliehenen Geldmittel auch zweckentsprechend eingesetzt wurden. Und ein Geldgeber muß auch immer das Kredit-Ausfallrisiko beurteilen, falls ein Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr zahlt und die Zwangsersteigerung anberaumt werden muß. Dann sollte der Wert einer Immobilie schon den Anforderungen standhalten.
Im Tagesgeschehen ist das alles halb so schlimm, wenn man ehrlich und offen mit diesem Sachverhalt umgeht. Und wenn mal was kostenmäßig aus dem Ruder läuft, hilft immer das Gespräch mit dem Bänker, dann wird eine Lösung gefunden. Oft wird gefragt, was mit dem Restdarlehen passiert, dass man nicht mehr braucht, weil man kostengünstiger gebaut oder modernisiert hat, als man geschätzt und gedacht hat. Auch dafür gibt es Regelungen, rufen Sie mich einfach an, ich erläutere gern.

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