KfW-Förderung

Bestandsgebäude

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Wohngebäude-Kredit (261)

Wohneigentumsprogramm (124)

BEG fördert systemische Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude

Komplettsanierung mit KfW-Förderkredit und Tilgungszuschuss (BEG WG und BEG NWG)

Zusätzliche Förderboni in BEG WG und BEG NWG

Bonus für erreichte EE-Klasse:

  • Mindestanteil Wärme- und
    Kälteenergiebedarf von 65 %
    erneuerbarer Energien und/oder
    unvermeidbarer Abwärme;
  • EE-Bonus: + 5 % bezogen auf
    förderfähige Kosten
  • Alternativ zu NH-Klasse
    beantragbar

Bonus für erreichte NH-Klasse:

  • Vergabe Zertifikat „Qualitätssiegel
    Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) in
    Anforderungsniveaus „Plus“ oder
    „Premium“
  • NH-Bonus: + 5 % bezogen auf
    förderfähige Kosten
  • Bei Sanierung ausschließlich im
    Nichtwohngebäude
  • Alternativ zu EE-Klasse
    beantragbar

Bonus Worst-Performing-Building:

  • für Gebäude, die aufgrund des
    energetischen Sanierungsstands
    der Bauteilkomponenten zu den
    energetisch schlechtesten 25 %
    des deutschen Gebäudebestandes
    zählen
  • WPB-Bonus: + 10 % bezogen auf
    förderfähige Kosten bei Erreichung
    EH/EG 70 EE* sowie
  • 55 oder EH/EG 40 Standard
    (zusätzlich mit EE- oder NH-Klasse
    beantragbar)
  • nähere Informationen im „Infoblatt
    zu den förderfähigen Maßnahmen
    und Leistungen“

* ab 23.02.2023

WPB durch Energieausweis oder Gebäudehülle

Mindestvoraussetzung für SerSan-Förderbonus

Serielles Sanieren im Sinne der BEG WG

Mindestvoraussetzung für Förderbonus „Serielle Sanierung“ ist Sanierung der Fassade mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen in Erfüllung aller folgenden Bedingungen:

  • mindestens 80% Sanierung der zu sanierenden wärmeübertragenden Fassadenfläche vollständig mit seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen;
  • neue Fassaden- bzw. Dachelemente mindestens aus werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für Dämm- und Witterungsebene nach 3-D Aufmaß;
  • unverändertes Anbringen seriell werkseitig vorgefertigter Fassaden bzw.
    Dachelemente in Größe und Form;
  • Höhe seriell werkseitig vorgefertigter Fassadenelemente mindestens bis Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden
    Gebäudes;
    Ausnahme: Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen;
  • bereits werksseitiger Einbau Fenster oder Fensterrahmenseriell
    vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelementen erforderlich;

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