Darlehenssumme

Aus der Finanzanalyse, dem ausgefeilten Finanzierungskonzept sowie den weitergehenden Überlegungen ergibt sich die erforderliche Kreditsumme für eine Immobilieninvestition. Hinter dem Wort „Kredit“ verstecken sich in diesem Bereich vielfältige andere Formulierungen wie Baudarlehen, Hypothekendarlehen, usw. Gemeint ist die Darlehenssumme, die erforderlich ist, um einen Teil des gesamten Kapitalbedarfs zu decken. Die Darlehenssumme ist fester Bestandteil des Darlehensvertrages und wird mit dem Sollzins verzinst. Dazu kommt die Tilgung in Prozent der Darlehenssumme. Zins und Tilgung ergeben die Rate, die meist monatlich an den Hypothekengeber zu bezahlen ist. Man spricht auch von der Annuität.

Durch die Tilgung reduziert sich laufend die Restschuld der Darlehenssumme, bei gleichbleibender Rate steigt der Tilgungsanteil und der Zinsanteil sinkt. Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen. Je höher die Darlehenssumme ist, gibt es teils Rabatt im Zins. Bei Darlehen idR über T€ 400 dauert der Kreditentscheidungsprozeß für die Darlehensgenehmigung etwas länger, da sich der Instanzenweg bei den Geldgebern verlängert. Die untere Grenze liegt bei T€ 25 – 75 je Darlehensgeber.

Verändert sich die Darlehenssumme nicht, handelt es sich um ein Festdarlehen, dass meistens zu einem bestimmten fixen Zeitpunkt aus einem Sparvertrag in einer Summe getilgt wird. Sparverträge sind Bausparverträge, kapitalbildende Lebensversicherungsverträge, Banksparverträge, etc.. Da keine laufende monatliche Tilgung erfolgt, zahlt der Darlehensnehmer über die volle Laufzeit des Festdarlehens immer den vollen Zins auf die unveränderliche Darlehenssumme. Inwieweit das wirtschaftlich und finanzmathematisch sinnvoll ist, ergibt die Einzelfallprüfung. Ein Vorteil ist, dass es kein Risiko aus Marktzinsveränderungen gibt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass eine vertraglich vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeit immer auf die ursprüngliche Darlehenssumme berechnet wird.

Und die Darlehenssumme entspricht überwiegend der im Grundbuch der Immobilie einzutragenden Grundschuld.

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