Forward-Darlehen

Zinssicher in die Zukunft

Die Weiter-Finanzierung der Restschuld nach Ende der Zinsbindung Ihrer bestehenden Finanzierung muß nicht zwangsläufig mit dem gleichen Kreditgeber erfolgen. Ich möchte Ihnen empfehlen bereits 3-5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung, sich über die weiterführende Finanzierung Gedanken zu machen und sich neutral von mir beraten zu lassen.

Je nach Einschätzung der künftig zu erwartenden Zinsentwicklung besteht die Möglichkeit, bereits deutlich vor Ende der Zinsbindungszeit einen neuen Darlehensvertrag mit der „alten“ Bank/Sparkasse oder sogar mit einem gänzlich anderen, neuen Geldgeber auf der heutigen Zinsbasis abzuschließen. Dieser wird dann solange in den Schreibtisch gelegt, bis das Ende der Zinsbindung naht. Dann erfolgt die Prolongation beim alten Geldgeber oder die Umfinanzierung zu einem neuen Bankpartner. „Sie kaufen Geld auf Vorrat, es ist eine Zinswette auf die Zukunft!“

Sie sind dann allerdings an die neuen Vereinbarungen gebunden – auch wenn zum Zeitpunkt der Anschlußfinanzierungen dann die Zinsen niedriger sein sollten als heute – was  die meisten meiner Kunden aktuell nicht annehmen (Stand Jan. 2022).

Wie funktioniert nun “Forward” eigentlich: Es wird der heutige Wert Ihrer Immobilie genommen und ins Verhältnis zur Restschuld gesetzt. Basierend auf dem Beleihungswert wird der heutige Sollzins berechnet. Dazu kommt der übliche Forwardaufschlag als Entgelt für das von Bank/Sparkasse übernommene Zinsänderungsrisiko zwischen dem Abschluß des neuen Darlehensvertrages und der Auszahlung des Darlehens zum Zinsbindungsende. Dieser Aufschlag beträgt je Monat 0,015 bis 0,025 % – das lohnt sich sehr, wenn man davon ausgeht, dass der Zins zum Auszahlungszeitpunkt höher ist.

Sie schützen sich vor steigenden Zinsen und haben einen klaren Planungshorizont, wie es in Ihrer Haushaltskasse mit Ihrer Baufi- Rate weitergeht.

Zur Veranschaulichung: Das Forward-Darlehen – Was genau verbirgt sich dahinter?

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Viele Immobilieneigentümer haben vor vielen, vielen Jahren eine Zinsbindung von länger als 10 Jahren abgeschlossen (z.B. 15 oder 20 Jahre feste Zinsen!) und denken, dass man das Ende der damals vereinbarten Zinsbindungsfrist einhalten muß. Der Gesetzgeber hat hier aber verbraucherfreundliche Regelungen im BGB § 489 als ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Danach kann man seinen Darlehensvertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten kündigen zum Zeitpunkt 10 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens. Das wissen viele Darlehensnehmer nicht, und die Geldgeber weisen darauf auch nicht aktiv hin. Man kann also nach 10 ½ Jahren aus dem laufenden Vertrag ohne Kosten oder Vorfälligkeitsentschädigung aussteigen. In heutiger Zeit ein Muß!

Auch hier bietet sich das Forwarddarlehen lange vor Ende der 10 ½ Jahre an! Lassen Sie sich beraten! Die richtige Entscheidung spart Ihnen für die Zukunft viel Geld und verbilligt Ihre Immobilienfinanzierung vielfach um viele tausend Euro.

Noch eine Bemerkung zum Thema „Umschuldung“ – Weg vom alten – hin zum neuen Bankpartner

Es wird oft suggeriert, dass die Umfinanzierung teuer ist und sich nicht lohnt. In der Regel überwiegend eindeutig falsch, andersherum wird ein Schuh draus. Zum einen werden fast ausschließlich die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden „nur“ abgetreten – und eben nicht gelöscht und neu eingetragen. Das spart immens Geld für Notar und Grundbuchamt. Und zum anderen bezieht sich der neue Zins beim alten Geldgeber meistens auf einen Beleihungswert, der viele Jahre alt ist. Die mögliche Wertsteigerung und damit eine Verbesserung des Beleihungswertes wird fast nie einbezogen – und daher ist der Zins meist höher als bei einer Umschuldung. Das neue Kreditinstitut macht nämlich eine aktuelle Wertermittlung und kann daher besser anbieten. Eine Umfinanzierung lohnt sich in den überwiegenden Fällen. Lassen Sie Ihren neutralen Berater einfach mal rechnen. Wir haben den Überblick über mehr als 100 deutsche Immobiliendarlehensgeber! Manche übernehmen einen Großteil der Umfinanzierungskosten, um Sie als neue Kunden zu gewinnen!

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