KfW-Förderung

Neubau

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Neue Förderprogramme ab 1.3. bzw. 1.6.23

Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien (WEF)

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Klimafreundlicher Neubau
WG
(297/298)

Wohneigentumsprogramm (124)

Wohneigentum für Familien
(300)

Klimafreundlicher Neubau WG (297/298)

„Das wichtigste in Kürze“ 

  • Förderkredit ab 0,42 % effektiver Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Wer wird gefördert?

Programm 297/298

KFN Wohngebäude – private Selbstnutzung (297):

  • natürliche Personen (Privatpersonen), die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen
  • Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen
    KFN Wohngebäude (298):
    Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (der erstmalige Käufer)
    von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten.
    Dies sind z.B.:
  • natürliche Personen, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit nicht selbst bewohnen
  • Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit nicht selbst bewohnen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Was wird gefördert?

Programm 297/298

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Wohngebäuden, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich
des aktuell gültigen GEG fallen und die Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (TMA) erfüllen. Das Wohngebäude bzw. die Wohneinheiten müssen sich auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Folgende Stufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen
im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS)
erreicht.
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat
ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Plus” (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) bestätigt.
Weitere Ausführungen zu den förderfähigen Maßnahmen und Kosten finden Sie im „KFN – Infoblatt zu den förderfähigen
Maßnahmen und Leistungen“ unter www.kfw.de/297 bzw. www.kfw.de/298.

Wie wird gefördert?

Programme 297/298

Kreditbetrag
Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Die Bemessungsgrundlage für die Kredithöchstbeträge ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Beim Ersterwerb von
neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden
Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.
Eine nachträgliche Aufstockung des Kreditbetrages über den bei Antragstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich.

Kombination mit anderen Förderprodukten

Klimafreundlicher Neubau im Wohngebäude (297,298)

Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) grundsätzlich möglich, sofern Summe aus
Krediten, Zulagen oder Zuschüssen Summe förderfähiger Kosten nicht übersteigt;
Ausschluss gleichzeitige Förderinanspruchnahme
für dieselben förderfähigen Kosten mit

  • Förderung nach Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI),
  • Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG),
  • Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW);

Ausschluss Förderung für ein und dieselbe Maßnahme mit

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG),
  • Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF).

Antragstellung teilvermieteter Objekte

Klimafreundlicher Neubau im Wohngebäude (297,298)

  • überwiegende Fremdvermietung (> 50%*), : Antrag für alle WE im Förderprodukt Nr. 298
  • Selbstnutzung >= 50%*: Antrag im Förderprodukt Nr. 297 (nur für Privatpersonen und WEG); kein Zwang, Vorhaben auf
    zwei Anträge aufzuteilen;

* Bezugsgröße = WE;

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)

Ergänzend

  • Förderfähig sind Wohn- und Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller
    Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen, sind als
    Wohngebäude förderfähig.
  • Erweiterung/Ausbau/Umwidmung
  • Wohngebäude: Wohneinheiten, die ausschließlich in einer Erweiterung (zum Beispiel Anbau, Dachaufstockung) oder
    ausschließlich in einem Ausbau bislang unbeheizter Räume (zum Beispiel Keller, Dachboden) in bestehenden Gebäuden
    neu entstehen, werden als Neubau gefördert. Die Umwidmung eines bislang unbeheizten Gebäudes zu einem
    Wohngebäude wird als Neubau gefördert.

Wohneigentum für Familien (300)

„Das wichtigste in Kürze“

  • Förderkredit ab 0,01 % effektiven Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
  • für den Bau oder den Ersterwerb von Haus und Eigentumswohnung
  • Kredithöchstbetrag von 140.000 bis 240.000 Euro
  • für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Förderung hängt vom Einkommen ab

 

„Was wird gefördert“

  • Es wird Neubau und Ersterwerb selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert
  • Es gibt 2 Förderstufen mit Voraussetzung der Überprüfung durch Energieeffizienzexperten und Berater für Nachhaltigkeit (Kosten werden zusätzlich separat gefördert!)
  1. Klimafreundliches Wohngebäude: Effizienzhausstufe 40 muß erreicht werden, Ausstoß von so wenig CO2 in seinem Lebenszyklus, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt wird, nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt wird.
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Klimafreundliches Wohngebäude: Effizienzhausstufe 40 muß erreicht werden, Erfüllung der Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-Plus) oder des „Qualtitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-Premium), nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt wird.

     

    „Was wird nicht gefördert“

    • Baukindergeld-Empfänger nach Programmnummer 424
    • Eigentümer mit bereits vorhandenem Wohngebäude in Deutschland
    • Umfinanzierungen von bestehenden Darlehen
    • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
    • Kauf eines Grundstückes
    • Neubau oder Kauf von Ferienimmobilien

     

    „Wer wird gefördert“

    Es werden Familien mit Kindern oder Alleinerziehende gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Die geförderte Immobilie wird selbst bewohnt, der Antragsteller wird mindestens zu 50 % Miteigentümer
    • Im Haushalt lebt mindestens 1 Kind unter 18 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung (!)
    • Das geförderte Objekt ist das einzige Wohneigentum in Deutschland
    • Das Haushaltseinkommen (idRegel das „zu versteuernde Jahreseinkommen“) beträgt max. 60.000 Euro im Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind

     

    „Konditionen“

    • Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt
    • Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Darlehenszusage bei der durchleitenden Bank/Sparkasse abgerufen werden
    • Es gibt Annuitätendarlehen/Tilgungsdarlehen und/oder Endfällige Darlehen (zB gegen Abtretung/Besparung Bausparvertrag)
    • Je nach Laufzeit gibt es 3 Rückzahlungsräume: 10 Jahre (Maximum bei Endfälligen Darlehen!), 25 Jahre und 35 Jahre. Je länger die Rückzahlung, desto höher der Zins, desto niedriger die mtl. Rate
    • Je Rückzahlungsdauer kann man 1 – 5 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbaren
    • Die Zinsbindungsdauer beträgt grundsätzlich max. 10 Jahre, per Startdatum dieses Programmes zum 1.6.2023 betragen sie freibleibend 0,01 – 1,35 % p.a. je nach Zinsbindungsdauer
    • Die Festlegung des genauen Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Darlehenszusage oder in Einzelfällen ggf. durch Zins-Reservierung
    • Ab dem 13. Monat nach Darlehenszusage berechnet die KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag
    • Der gesamte Darlehensrestbetrag kann in einer Summe vorzeitig gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden, Teilrückzahlungen gehen nicht

     

    „Kredithöhe“

    Die Kredithöhe hängt maßgeblich ab von der Förderstufe, von der Anzahl der Kinder sowie vom Haushaltseinkommen, siehe bitte nachstehende Tabellen…

    „So funktioniert es in 4 Schritten“

    1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit auf der KfW Seite suchen und beauftragen und „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellen lassen
    2. Finanzierungspartner finden und Darlehen beantragen, beauftragen Sie mich gern
    3. Zusage erhalten und Kreditvertrag mit Bank/Sparkasse abschließen und Grundschuld eintragen lassen – mit Investition starten…
    4. Nach Fertigstellung/Bezug: „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) beim Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bzw. dem finanzierenden Geldgeber einreichen

    …weitere Detailinformationen erhalten Sie in meinem Beratungsgespräch, rufen Sie mich gern an oder schreiben mir einfach eine Mail an info@ks-immofinanz.de!

    Exkurse

    Exkurs: QNG – Vom Siegelgeber zum Zertifizierer

    Eine Übersicht der aktuellen NH-Siegelgeber

    Exkurs: Zusammenarbeit durch NH-Förderung

    Der Weg zur NH-Förderung

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    Schreiben Sie mir und wir können Ihr Projekt in Angriff nehmen