Anschluss-Finanzierung

Ausgangssituation: Sie haben sich für eine kostengünstige Anschlußfinanzierung entschlossen, entweder

  1. als Prolongation beim bisherigen Hypothekengeber oder
  2. als Umfinanzierung zu einem neuen Geldgeber und Ablösung der Altdarlehen.

 

Wie sag ichs meiner Bank

Prolongation: Ausgiebige Zinsverhandlungen oder auch strategische Aspekte haben Sie dazu veranlaßt, beim bisherigen Hypothekengeber zu bleiben und das bisherige Darlehen dort weiter zu führen, der Zins ist im Vergleich zu anderen Anbietern mindestens gleich gut – was allerdings nicht so oft vorkommt.

Der weitere Ablauf ist recht einfach, Sie erhalten einen 2 Zeiler mit den neuen Bedingungen (=Prolongationsvereinbarung) für die Weiterfinanzierung, akzeptieren diese durch Ihre Unterschrift, und am Ende der bisherigen Zinsbindungsfrist wird dann der neue Zins IT-mäßig durch die Bank/SK eingestellt und Sie zahlen ab dann weiterhin die Rate in bisherige Höhe oder die evtl. neu festgelegte Rate. Mehr ist für Sie nicht zu tun, eine einfache, unbürokratische Angelegenheit.

Sollte bis zum Zinsbindungsende noch eine längere Zeitspanne liegen, haben Sie sich für eine „Forwardkondition“ entschieden. Dann legen Sie die neue Vereinbarung (=Forwardvereinbarung) bis zum Ablauf der aktuellen Zinsbindung in den Tresor – und erst dann erfolgt die oben beschriebene Aktualisierung/Umstellung. Und haben Sie sich zusätzlich dazu entschieden, ein weiteres neues Darlehen aufzunehmen (z.B. für die Modernisierung Ihrer Immobilie), dann schauen/lesen Sie bitte unter „Auszahlung / Modernisierung“ auf dieser Website nach. Bei Prolongation steht in der Regel steht das neue Geld „sofort“ nach Erfüllung der Voraussetzungen zur Verfügung. Bei Forwarddarlehen kann es sein, dass Sie erst später an das neue Geld herankommen, das gilt es, im Vorfeld zu verhandeln.

Umfinanzierung: Nach umfangreichen Recherchen und Beratungen haben Sie sich entschieden, den Geldgeber zu wechseln und zum Ende der bisherigen Zinsbindung Ihr Darlehen umzufinanzieren. Auch hier gelten die o.a. Erläuterungen, die allerdings ergänzt werden durch die Übertragung der Grundschuldsicherheit vom alten auf den neuen Geldgeber. Bitte lesen hierzu auf dieser Website unter „FiKonzeption/DarlehensAuszahlung/ Grundschuldabtretung“ meinen Kommentar bzw. meine geldwerten Hinweise.

Wichtig ist, dass Sie sich bei allen Altdarlehen mit einer längeren Zinsbindungsfrist als 10 Jahre an die Regelungen der Darlehenskündigung nach BGB § 489 halten und die Kündigung beim alten Geldgeber nicht vergessen. Bitte lesen Sie dazu meine Ausführungen unter Kündigungsrechte. Die Kündigung sollte erst dann erfolgen, wenn der neue Darlehensvertrag rechtskräftig geworden ist, d.h., nach Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist.

Sie sehen, es sind wichtige Weichenstellungen, wenn es um die Anschlußfinanzierung geht. Nehmen Sie gleich mal Kontakt zu mir auf unter „Service/Kontaktformular“, denn viele Punkte sind im Vorfeld von Bank-/SK-Verhandlungen strategisch zu klären, da bin ich gern mit Rat und tat an Ihrer Seite! Bei den heute noch günstigen Zinskonditionen lohnt sich ein Gespräch immer!

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