Nimmt ein Kunde ein Darlehen auf, so ist die Bank/Sparkasse dazu verpflichtet, dem Kunden den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen/auszuzahlen. Der Kune ist verpflichtet, den vereinbarten Zins zu zahlen und das Darlehen bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen, d.h., zu tilgen. Ein solches darlehen heißt Annuitätendarlehen. Einzelheiten zur Tilgung stehen im Darlehensvertrag und parallel auch im ESIS und im Tilgungsplan.