Bereitstellungszinsen

Nachdem wir gemeinsam den finanzierbaren Gesamtkostenrahmen für ihr Neubauvorhaben festgelegt haben, geht es um die Bankverhandlungen „wer bietet für Sie den optimalen Zins“. Eine ganze Reihe von Details werden dabei verhandelt – u.a. auch die bereitstellungszinsfreie Zeit. Die Kosten für diesen Finanzbaustein ist vielfach im Sollzins eingepreist, können aber auch preiserhöhend sein, wenn es eine gewisse Zeit dauert, bis Sie die Darlehensmittel voll abgerufen und ausgegeben haben. Hypothekengeber gehen nämlich davon aus, dass Sie innerhalb von 2 -3 Monaten nach Darlehenszusage (also dem Tag der finalen Vereinbarung über den Sollzins!) das komplette Darlehen zu 100 % in Anspruch genommen haben.

Das ist aber bei Neubauvorhaben eher selten, es wird nach Baufortschritt oder nach Makler- und Bauträgerverordnung gezahlt, also nach und nach Geld abgerufen. Seriöse Berater empfehlen, dass Sie mit der Baufirma, dem Bauträger oder dem Architekten einen Bauzeitenplan anfertigen. Auf der Bauseite wird das ja sowieso gemacht, um den gewerkebedingten zeitlichen Einsatz der Handwerksfirmen zu planen und zu koordinieren. So kann man meist davon ausgehen, dass es mindestens 12 Monate dauert, bis Sie oder ihr Mieter ins Eigenheim einziehen können. Also bedarf es einer bereitstellungsfreien Zeit von etwa 12 Monaten. Wie gesagt, allzu großzügig sollte man mit den „freien Monaten“ nicht umgehen, denn es könnte dann der Sollzins steigen. Diese Position ist mit den Banken und Sparkassen verhandelbar, bei den KfW-Darlehen stehen diese Daten gem. den Programmrichtlinien final fest!

Für nicht ausgezahlte Darlehensbeträge zahlen Sie z.B. 0,25 % pro Monat (= 3 % im Jahr!) ab dem Tage „x“ an Bereitstellungszinsen an den Hypothekengeber – wenn Sie nicht aufpassen. D.h., Sie zahlen hohe Zinsen auf Darlehensbeträge, die Sie noch gar nicht in Anspruch bzw. abgerufen genommen haben. Der Hypothekengeber lässt sich die Bereithaltung Ihres Restdarlehens bezahlen, da er ja mit diesem Geld nicht anderweitig arbeiten und damit Geld verdienen kann. Dazu kommen dann die tatsächlichen Bauzeitzinsen sowie Ihre bisherige Warmmiete auf Ihre Haushaltskasse zu. Ein Beispiel: Sie haben den Baustein Bereitstellungszinsen nicht ausreichend verhandelt und es steht noch ein Darlehensbetrag von z.B. € 100.0000,- offen, dann fallen € 250,- zusätzlich im Monat an. Diese erhebliche Mehrbelastung können Sie sich gut ersparen.

Genauere Kalkulationen – je nach vereinbarter Zinsbindungsfrist – zeige ich Ihnen gern hier am Rechner. Das Ergebnis schont Ihr finanzielles Budget, denn die Bereitstellungszinsen sind aktuell wesentlich höher als der Sollzins!

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