KfW-Förderung

Wohneigentumsprogramm (124)

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KfW- Wohneigentumsprogramm (124)

 „Das Wichtigste in Kürze“

  • Förderkredit aktuell ab rund 4 % Effektivzins (Stand 13.7.23)
  • bis zu 100.000,- Kreditbetrag
  • für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und darin selbst wohnen wollen
  • gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
  • Das Produkt kann unter Umständen mehrmals für unterschiedliche Objekte beantragt werden, Hauptsache man bewohnt das Objekt selbst
  • Interessant ist das 10 Jahres-Volltilgerdarlehen als Nachrangdarlehen, wenn man ausreichend monatliche Einkünfte hat
  • Auch kann man vorhandenen Bausparverträge mit einbinden, das KfW 124 Darlehen ist dann ein Festdarlehen

 „Was wird gefördert“

Förderung des Kaufs oder Baus von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000,- Euro pro Vorhaben.

 „Bei einem Neubau“

  • Kosten des Baugrundstückes, wenn es höchstens 6 Monate vor Antragstellung bei der KfW erworben wurde
  • Baukosten für Material- und Arbeitskosten (keine Eigenleistungen!)
  • Baunebenkosten für Architekt, Vermesser, Energieberater, Notar, Gericht, Finanzamt
  • Kosten der Hausanschlüsse und Außenanlagen

„Bei einem Kauf“

  • Kaufpreis laut Notarvertrag
  • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
  • Kaufnebenkosten wie Notar, Gericht, Makler, Finanzamt

„Bei Vererbung“

  • Die Auszahlung der Erben kann mitfinanziert werden

„Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für…“

  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Umfinanzierungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Kauf- und Bauvorhaben
  • Maßnahmen zB für Wohnraumerweiterungen
  • Immobilienerwerber mit schmalen mtl. Budget, da die Tilgung recht hoch und die Laufzeit mit 25 Jahren recht knapp im Vergleich zum Hypothekendarlehen ist
  • Eigenleistungen/Lohnersparnisse sind nicht förderfähig!

„Wer wird gefördert“

Es werden Privatpersonen gefördert, die nach Kauf oder Bau in der Immobilie selbst wohnen

 „Konditionen“

  • Siehe auf der Website der KfW unter Wohnbau ….

 „Sondertilgungen“

  • Die vorzeitige Rückzahlung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist von 10 Jahren ist gegen Zahlung einer evtl. Vorfälligkeitsentschädingung möglich
  • Sondertilgung eines Teilbetrages des ausstehenden Kreditbetrages ist nicht möglich

 „Sicherheiten“

  • Das Darlehen muß gegen Eintragung einer Grundschuld abgesichert werden, idRegel wird die Grundschuld für das „durchleitende Hypothekeninstitut“ eingetragen

„Nachteile des KfW 124“

  • keine Teiltilgungen möglich
  • Recht hoher Anfangstilgungssatz, da Rückzahlung in 25 Jahren
  • nur bis max. 10 Jahre Zinsbindung möglich
  • selten „stand alone Finanzierungen“ möglich, also Beantragung KfW Darlehen ohne das ein weiteres langfristiges Darlehen dazukommt

 „So funktioniert es…“

  • Der Förderkredit wird nicht bei der KfW beantragt, sondern bei dem Geldgeber, der das weitere Hypothekendarlehen gewährt
  • Das KfW 124 kann mit anderen Förderprodukten der KfW kombiniert werden, siehe Produktfinder auf https://ks-immofinanz.de/kfw-foerderung-ab-2023/
  • Der Förderkredit muß zwingend beantragt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird – also vor Beginn der Bauarbeiten oder vor dem Kauf der Immobilie – wichtig!!
  • Nach Vorlage der Hypotheken- und auch der KfW-Förderzusage kann man die finalen Verträge unterschreiben
  • spätestens 12 Monate nach Abruf des gesamten KfW-Darlehens 124 muß man in die Immobilie selbst eingezogen sein.