Zu jedem Darlehen gibt es einen Tilgungsplan. Bei Verträgen mit festen Rückzahlungsterminen gibt der Tilgungsplan an, welche Zahlungen in welchen Zeitabständen zu leisten sind und welche Bedingungen für diese Zahlungen gelten. Er schlüsselt auf, in welcher Höhe der Geldgeber die meist monatlichen Teilzahlungen (Raten) auf den Kredit/ die Restschuld, auf die Sollzinsen und ggf. auf die sonstigen Kosten anrechnet. Der Tilgungsplan ist nur für die Dauer der Zinsfestschreibung/Sollzinsbindung verbindlich. Bei Anpassung des Zinssatzes ändern sich Inhalte im ursprünglichen Tilgungsplan. Auch sind Tilgungspläne, die dem Darlehensvertrag beigefügt sind, nur Mustertilgungspläne, da man bei Erstellung des Vertrages nicht weiß, an welchem Tage das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird, die Tilgungspläne sind also eher bedingt aussagekräftig, rechnerisch sind sie inhaltlich aber verläßlich.