Ändern sich zum Ende der Elternzeit die Nettoeinkünfte ggü. der letzten Gehaltsabrechnung vor dem Mutterschaftsurlaub, erwarten Geldgeber bereits zum Baufi-Darlehensantrag eine beispielhafte Mustergehaltsabrechnung mit dem zu erwartenden Nettogehalt. Diese kann erstellt werden durch die Personalabteilung oder das Steuerbüro des Arbeitgebers. 

Sollte das in wenigen Fällen nicht möglich sein, können Sie sich im Netz der „Brutto-Netto-Rechner„ bedienen und selbst das künftige neue Nettoeinkommen ermitteln und die Berechnung beim Hypothekengeber unterschrieben einreichen. Viele Geldgeber akzeptieren diesen Weg, wenn die Story und die Unterlagen plausibel sind.

Oft macht es Sinn, wenn die Darlehensnehmer die Story zu Ihren Finanz-Planungen kurz in die Mail schreiben und auch die letzte normale Gehaltsabrechnung vor Mutterschutz als PDF-Dokument mit beifügen.