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Voraussetzung für den Erwerb und die Finanzierung einer Immobilie ist das Vorhandensein einer deutschen Gebäudeversicherungspolice ohne Beitragsrückstand. Abgesichert sein müssen Risiken gegen Feuer-, Wasser-, Sturm-, Hagel- und Elementarschäden. Die Versicherungssumme muß im Schadenfall gewährleisten, dass das Gebäude, Nebengebäude und die Außenanlagen zum Neuwert wieder hergestellt werden können.

Wichtig:  als Käufer steigen Sie mit dem Kauf und der Besitzübergabe der Immobilie in die bestehende Versicherungspolice ein. Sie haben ein Sonder-Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen ab Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf Ihren Namen!