Die meisten Arbeitnehmerinnen gehen in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis in den Mutterschutz und anschließend in die Elternzeit entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Oft ist der Wiedereinstieg beim alten Arbeitgeber nach Ende der Elternzeit geplant, meistens aber zu anderen Arbeits- Einkommensverrinbarungen. Damit das neue Nettoeinkommen (meistens geringer als vorher wegen Reduzierung Arbeitszeit) iR der Prüfung eines Baufi-Antrages als nachhaltig mit angesetzt werden kann, muss der Arbeitgeber die Änderungen schriftlich bestätigen und auch das neue Einkommen angeben.