ZinsgarantieModell

Der vorsichtige Immobilienerwerber möchte am liebsten über die volle Tilgungszeit seines Hypothekendarlehens keine Zinsschwankungen bzw. kein Zinsänderungsrisiko haben, um immer sicher für seine Familie kalkulieren zu können. Da gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. … die normale Tilgungshypotheke mit einem festen Zins über die gesamte Darlehenslaufzeit = Volltilger (z.B. 30 Jahre fester Zins mit einem Tilgungssatz von 2,5 %), die Auswahl der Geldgeber am deutschen Markt wird aber mit steigender Anzahl der Zinsbindungsjahre immer geringer – und der Zins ist immer höher, je länger die Zinsbindungsfrist vereinbart wird.
  2. …. das KonstantDarlehensKonzept der Bausparkassen. Bei dieser Finanzierungsform erhält der Immobilienkäufer oder Anschlußfinanzierer ein tilgungsfreies Hypothekendarlehen (auch Zinszahlungsdarlehen, Tilgungsaussetzungsdarlehen, TA-Darlehen, Festdarlehen genannt), für das er vom ersten bis letzten Tag auf die volle Darlehenssumme nur Zinsen bezahlt, keine Tilgung. Statt der Tilgung wird ein separater Sparvertrag zusätzlich zu den Zinszahlungen angespart. Früher war der Sparvertrag eine kapitalbildende Lebensversicherung, heute handelt es sich um meist neu abzuschließende „moderne“ Bausparverträge mit bedarfsgerechten Tarifwerk. Die Bausparsumme entspricht der tilgungsfreien Darlehenssumme. Auf die Bausparsumme ist die Abschlußgebühr von 1 – 1,6 % einmalig zu bezahlen. Ist der Bausparvertrag in einer Kombination von Geld- x Zeitsystem voll gespart und zuteilungsreif, löst er das Festdarlehen ab. Das angesammelte Bausparguthaben wird auf das Festdarlehen überwiesen – und die Differenz zwischen Guthaben und Bausparsumme = Bauspardarlehen kommt ebenfalls auf das Festdarlehen zur Auszahlung. Damit ist das tilgungsfreie Darlehen erledigt, das Bauspardarlehen zu den bei Abschluß des Bausparvertrages festgelegten Zinsen wird mit Tilgung jetzt zurückgezahlt. Da das tilgungsfreie Darlehen mit einem festen Zins ausgestattet ist und auch der Bauspardarlehenszins fest liegt, hat man kein Zinsänderungsrisiko und eine über die gesamte Laufzeit des Darlehens feste monatliche Rate.

Die 2. Variante hört sich richtig gut an – hat aber ihre Tücken! Sie eignet sich nur für sehr lange Tilgungszeiten, der Zuteilungszeitpunkt darf von der Bauparkasse laut Bausparkassengesetz nicht verbindlich garantiert wert werden, bei Zuteilung kann es zu einer erneuten Bonitäts- und Beleihungsprüfung kommen, etc. Vorteile sind die jederzeit möglichen kostenfreien Sondertilgungsmöglichkeiten beim Bauspardarlehen nach Zuteilung, die Möglichkeit der Einbindung staatlicher Fördermöglichkeiten, etc..

Je nach Kapitalmarktentwicklung der Zinsen kann das eine oder das andere Modell von Vorteil sein – es lohnt sich, finanzmathematisch zu rechnen. Zinssicherheit und stabile Rate sind das eine, die Gesamtfinanzierungskosten über 30 – 40 Jahre das andere …. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin!