A B C D E F G H I K L M N P Q R S T V W Z
Zi Zw

Die Zweckerklärung ist ein Teil des Darlehensvertrages. Sie verknüpft das Hypothekendarlehen (BGB Schuldrecht) mit der einzutragenden Grundschuld (BGB Sachenrecht). Neben vielen kleinen Details, wie zB das Besichtigungsrecht des Geldgebers, die Notwendigkeit des Abschlusses einer Wohngebäudeversicherung, etc. regelt die Zweckerklärung, das der Geldgeber nur dann die Zwangsversteigerung in die Immobilie betreiben darf, wenn er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachkommt.