Es gibt in der Immobilienbewertung eine Vielzahl von Ansatzmöglichkeiten. Am Ende ist aus Sicht der Immobilien-Finanzierung immer nur die Meinung des jeweiligen Hypothengebers entscheidend. Und da hat je Bank/Sparkasse ihre eigene Meinung, über die es schwer zu diskutieren geht. Ausgangspunkt ist oft der Kaufpreis zum Tage X in der Vergangenheit. Über etwaige Wertsteigerungsansätze läßt sich trefflich streiten. In der Regel werden sie eher weniger berücksichtigt. Oder man legt ein aktuelles Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen vor, dann kann ein Hypothekengeber darauf eingehen – muß es aber nicht. Oft werden hauseigene Sachverständige oder Immobilienmakler geben einen Wert zu ermitteln oder zu bestätigen. Althergebracht gilt nach wie vor das Niederstwertprinzip: Liegen mehrer Wertansätze vor, wird der niedrigste genommen.

Nun könnte die Meinung des Hypothekengebers ja eigentlich irrelavant sein, wenn am intern ermittelten Beleihungswert nicht der Darlehenszins hängen würde. Es lohnt sich also, möglich alle banküblichen Papiere (Baubeschreibung, Zeichnungen, vermaßte Grundrisse, Wohnflächen- und Kubikmeterberechnungen, amtlichen Lageplan, Grundbuchauszug, etc.) vollständig vorzulegen mit aktuellen Fotos von innen und außen sowie einer Aufstellung, welche Investitionen in den letzten 15 Jahren in die Immobilie eingebracht wurden. Und natürlich dazu eine Liste mit Arbeiten, die Sie vor Bezug der Immobilie investiert haben bzw. zukünftig noch wollen. Transparenz ist auch an dieser Stelle gefragt, um den Kreditspezialisten vom Wert bzw. der Werthaltigkeit der Immobilie zu überzeugen.