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Sc Se St

Ein Darlehensnehmer haftet für das Darlehen auch mit seinem sonstigen privaten Vermögen. Es ist üblich, dass der Geldgeber zusammen mit der Bestellung der Grundschuldsicherheit zusätzlich auch ein notarielles vollstreckbares Schuldanerkenntnis in Höhe des Grundschuldbetrages nebst Zinsen und Nebenkosten bekommt. Damit unterwirft sich der Darlehensnehmer der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen – natürlich nur, wenn der Darlehensnehmer seinen vereinbarten Leistungen nicht nachkommt, z.B. Ratenverzug, Verfall der Immobilie, etc.