A B C D E F G H I K L M N P Q R S T V W Z

Notar- und Gerichtskosten in Zusammenhang mit Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten werden in der GNotK-Gebührentabelle geregelt bzw. danach abgerechnet. Im Netz werden verschiedene Grundbuchrechner angeboten, damit jedermann ungefähr berechnen kann, wieviel er an Kosten im Finanzierungsplan einplanen muß. Im Zweifel gibt auch jedes Notariat Auskunft. Als Anhalt gilt: ca. 2 % des Kaufpreises reichen erfahrungsgemäß aus, um die Notar- und Gerichtskosten für den Kaufvertrag und die Grundschuldeintragung, etc. bezahlen zu können.