Diese besondere Darlehensart kommt sehr, sehr selten am Markt vor. Handelt es sich doch um ein klassisches Annuitätendarlehen, das innerhalb der 10 jährigen Zinsbindungszeit vorzeitig gekündigt werden kann/darf. Es fällt bestenfalls auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Es ist eine sehr flexible Finanzierungsart mit begrenzter Zinssicherheit – allerdings lassen sich die wenigen Geldgeber, die dieses Produkt überhaupt anbieten, diesen „Vorteil“ durch einen deutlich höheren Zins gegenüber dem klassischen Annuitätendarlehen bezahlen. Es will also genau überlegt sein, ob man diesen Vorteil braucht, zumal das Zinsänderungsrisiko nach Ablauf der Zinsbindung nicht kalkulierbar ist – wenn dann evtl. nicht die erhofften Finanzmittel zur vorzeitigen Rückzahlung der Restschuld zur Verfügung stehen. Und das BGB gibt ja jedem Verbraucher die Möglichkeit, nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens einseitig kostenfrei aus dem Darlehensvertrag auszusteigen.