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Grundschulden werden mit Zinsen und Nebenkosten im Grundbuch eingetragen. Diese Kosten haben mit dem Zinssatz  und den Kreditnebenkosten aus dem Darlehensvertrag nichts zu tun. Und solange Darlehensnehmer ihren Zahlungen Raten und Verpflichtungen gegenüber dem Geldgeber pünktlich und planmäßig nachkommen, spielen die Grundschuldzinsen und -kosten keine Rolle. Lediglich im Zwangsversteigerungsverfahren können Geldgeber die damit verbundenen Kosten zusätzlich zur Restschuld und den rückständigen Darlehenszinsen für 2 Jahre gelten machen, müssen die Kosten aber gegenrechnen. Die Grundschuldzinsen liegen deutlich höher als die darlehenszinsen, z.B. bei 15 % und mehr.