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Das Hypothekendarlehen ist abgezahlt – aber die im Grundbuch eingetragene Grundschuld bleibt bestehen, die Löschung muß extra manuell beantragt werden. Dazu erteilt der bisherige Geldgeber die Löschungsbewilligung – ggf. auf gesonderte  Anforderung. Die Löschungsbewilligung wird beim Grundbuchamt mit dem Löschungsantrag eingereicht, dort wird die Grundschuld im Grundbuch gelöscht.

Ob man die Grundschuld löschen läßt oder nicht, ist also eine individuelle Entscheidung. Sie ist weder Pflicht noch immer ratsam.

Für den Fall, das man evtl. später noch einmal neuen Kredit benötigt, sollte man die Grundschuld nicht löschen lassen. Sie kann bei der selben Bank/Sparkasse wieder als neue Sicherheit dienen oder an einen anderen Geldgeber als Sicherheit abgetreten werden. Das spart die Kosten bei Notar und Gericht für die Löschung und Neueintragung!