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  1. Der Hypothekengeber erstellt die Grundschuldbestellungsvordrucke und stellt diese mit dem Darlehensvertrag zur Verfügung.
  2. Die Grundschuldbestellungsvordrucke werden an das Notariat weitergeleitet, was ggf. auch beim Erwerb der Immobilie involviert war – das kann so sein, muß aber nicht zwingend so gehen.
  3. Der Notar bereitet die Vordrucke zur Unterschrift vor und lädt zur Beurkundung ein; anschließend leitet er den Eintragungsantrag samt aller Unterlagen an das Grundbuchamt weiter.
  4. Dort erfolgt die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch, erst damit erhält der Geldgeber das Grundpfandrecht an der Immobilie und läßt Auszahlungen aus dem Darlehenskonto zu.
  5. Ersatzweise für den Nachweis der Eintragung gibt es die sogenannte Notarbestätigung, der Notar bestätigt auf sein Risiko, dass die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch zeitnah erfolgen wird.