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Abtretung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld von Bank zu Bank / SK zu SK / Bank zu SK bedeutet, dass der bisherige Geldgeber seine Sicherheit an einen anderen Geldgeber weiterreicht. Bestes Beispiel dazu ist die Grundschuldabtretung im Rahmen einer Umfinanzierung eines Darlehens bei einer Anschlußfinanzierung. Die Grundschuldabtretung – statt Löschung und Neueintrag – ist die technisch einfachste und kostengünstigste Lösung.