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Da Dg

Wenn das Eigenkapital (siehe auch Stichwort Eigenkapital!) laut Darlehenskonzept/Finanzierungsantrag komplett eingesetzt  und ausgegeben ist, geht es an die Auszahlung der Hypothekenmittel. Im Darlehensvertrag stehen sehr genau die ganzen detaillierten Punkte, die zunächst erledigt sein müssen, bevor man ans Hypothekengeld kommt.

Der Kreditspezialist in der Bank/Sparkasse hakt „stur“ die Punkte ab und erst, wenn alle Punkte vollständig aus seiner Sicht erledigt sind, führt er die Zahlungsanweisung aus dem Darlehen aus. Wesentliche Voraussetzung ist, dass der Darlehensvertrag rechtswirksam geworden ist, d.h., die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen muß verstrichen sein. Dann muß die von Ihnen beim Notar bestellte Grundschuld faktisch im Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen sein und die Eintragungsnachricht vom Grundbuchamt muß schriftlich beim Hypothekengeber vorliegen (es gibt nur ganz wenige Darlehensgeber, die auf den Nachweis der Eintragung verzichten!) . Als nächstes wird die bisherige Verwendung des angegebenen Eigenkapitals geprüft und nachgewiesen. Und es folgen dann noch eine ganze Reihe von Papieren, die sich so nach und nach ergeben, bis alle Punkte final geklärt, nachgewiesen und erledigt sind. Dann gibt es einige Tage später (Dauer bis zu 1 Woche!) die Auszahlungsnachricht.

Tip: Bleiben Sie permanent am Ball und bewegen und kontrollieren Sie den Fortgang der Dinge bei der Bank/Sparkasse, beim Notar, beim Grundbuchamt, etc. – insbesondere dann, wenn es mit der Bezahlung des Kaufpreises eilt. Oft passiert von allein immer erst alles so nach und nach und nach und nach …..

Und ich bin an Ihrer Seite, wenn Sie Unterstützung brauchen! Lesen Sie bitte nachstehend einen Auszug aus dem Darlehensvertrag einer der größten Hypothekengeber in Deutschland zum Thema „Schaffung von Auszahlungsvoraussetzungen“. Bei der Abarbeitung der einzelnen Punkte gebe ich als Ihr Baufi-Spezialist wertvolle Hilfestellung!