Selbständig Tätige weisen ihr Einkommen gem. $ 18 Kreditwesengesetz u.a. durch Jahresabschluß, Bilanz, Einnahme-/Überschußrechnung, etc. nach. Diese Rechnungslegungsunterlagen werden jährlich erstellt und münden auch in der Einkommensteuererklärung.

Unterjährig weist man sein Einkommen als Selbständiger mittels monatlicher BWA mit Summen- und Saldenliste nach. Die BWA informiert über aktuelle Kosten sowie Erlöse und geben Aufschluss über die aktuelle Ertragslage des Unternehmens. Dabei sollten Abschreibungen und Steuern mit berücksichtigt werden. Am Ende leitet der Geldgeber analog der Regelungen im Gesellschaftsvertrag das „Nettoeinkommen“ aus der BWA ab, um die Haushaltsrechnung des Kreditnehmers zu simulieren.