Vielfach bekommen Immobilienerwerber aus dem Familienkreise Geldzuwendungen zum Erwerb der Immobilie geschenkt/geliehen. Diese erhöhen den Eigenkapitalanteil in der Finanzierung und führt je nach Höhe der Zuwendung zu besseren Zinssätzen. Damit der Geldbetrag vom Geldgeber im Finanzierungsplan anerkannt werden kann, bedarf es der Vorlage des Kontoauszuges, auf dem sich das Geld befindet. Dazu wird eine schriftliche Erklärung der Schenkenden/meist Eltern gelegt, kann per Mail erfolgen mit Kopien der Personalausweise der Eltern. 

Besser ist es, wenn zum Zeitpunkt des Darlehensantrages das Geld bereits auf dem Konto der Immobilienerwerber eingegangen/gutgeschrieben ist.