Für diesen Fachbegriff gibt es einige unterschiedliche Bezeichnungen. Richtig heiß er „Sollzinssatz“. Dabei unterscheidet man den gebundenen Sollzinssatz, der für eine gewisse Darlehenslaufzeit fest vereinbart wird und sich innerhalb dieses Zeitraumes auch nicht verändert (Beispiele: Festzins für 5, 10, 15, 20 , 25, 30 Jahre). Man hat eine sichere feste Kalkulationsgrundlage für die monatliche Ratenzahlung und Sicherheit vor Zinsveränderungen für viele Jahre. Je länger der Zinssatz festgeschrieben wird, desto höher ist. Das gilt grundsätzlich für alle Hypothekengeber.
Der veränderliche Sollzinssatz wird gemein hin als variabler Zins bezeichnet, der i.d.R. bei Zwischenfinanzierungen von Kaufpreiserlösen, gesperrten Sparkapitalien oder in Zeiten von sehr hohem Zinsniveau.
Der Sollzins ist zwingend auf das in Anspruch genommene Darlehen zu zahlen, meistens monatlich nachträglich, also am 30. eines Monats für die vergangenen 30 Tage.
Eine Gestaltungsvariante dazu ist der Bauzeitenzins. Dieser baut sich während der Bauzeit langsam auf, ist aber auch nichts anderes als der Sollzins. Nur ist es wichtig, die Kalkulation in der Haushaltskasse über die Bauzeit hinweg zu machen, da ja meistens parallel noch die Warmmiete für die Mietwohnung zu begleichen ist. Man spricht von der typischen Doppelbelastung, um die man sich kümmern sollte
Davon unterscheidet sich der Bereitstellungszins. Dieser ist auf den noch nicht abgerufenen Darlehensteil zu zahlen. Die Hypothekengeber kalkulieren die Vollauszahlung eines Darlehens nach 2 – 3 Monaten nach Darlehenszusage. In vielen Fällen stimmt diese Frist auch mit dem Immobilienzeitplan überein. Falls nicht, kann man die bereitstellungszinsfreie Zeit ausweiten bis hin zu 12 Monaten, was bei Neubaufinanzierungen bzw. langwierigen Modernisierungsarbeiten sinnvoll ist, auch wenn der eine oder andere Geldgeber sich diese Ausweitung im Zins bezahlen läßt. Aktuell liegt der Bereitstellungszins um 3 % pro Jahr, also höher als der Hypothekenzins.