„Meistens bezahlen Immobilienkäufer den Kaufpreis nicht aus Barvermögen, sondern nehmen eine Hypothek auf – wie es landläufig im Sprachgebrauch heißt. Es geht um die Beantragung eines Hypothenkendarlehens bei einer deutschen Bank oder Sparkasse oder Bausparkasse oder Lebensversicherungsgesellschaft. Im Rahmen der Kreditprüfung wird eine Objekteinwertung, die sogenannte „interne“ Beleihungswertermittlung erstellt. Und dazu brauchen Geldgeber einige wichtige Unterlagen – u.a. die vermaßten Bauzeichnungen von damals oder aus dem aktuellen Bauantrag. Letzterer ist kein Problem – aber was ist, wenn es keine Zeichnungen und Berechnungen von älteren Immobilien gibt oder diese nicht vermaßt sind? Die Maßketten sind wichtiger Bestandteil für die Werteinschätzung und damit u.a. auch für die Zinskalkulation für das beantragte Darlehen.
Im einfachsten Fall begnügen sich der Geldgeber mit selbst erstellten Handzeichnungen, die man selbst maßstabsgerecht „vermaßt“ hat – die Akzeptanz ist mittlerweile aber sehr selten geworden. Also muß der Verkäufer in seinen Akten nachschauen, ob er Zeichnungen hat – oder der Weg zum Bauamt und ggf. auch zum Grundbuchamt ist unumgänglich; evtl. gibt’s dort noch alte Zeichnungen und Berechnungen. Wenn das auch nicht der Fall ist, muß ein Architekt oder ein externer Dienstleister ein neues Aufmaß zwingend machen, das kann u.U. innerhalb weniger Tage erledigt werden. Ich habe entsprechende Kontakte zu Fachleuten, die von Banken und Sparkassen anerkannte Grundrißzeichnungen/Schnitte und Berechnungen erstellen und auch professionell vermaßen.
Insbesondere wenn im Laufe der Jahrzehnte immer mal wieder umgebaut und damit der Ursprungsgrundriß geändert wurde, ist die neue Erstellung mit branchenüblichen IT-Prorrgammen heute kein Problem mehr. Und die Kosten halten sich in Grenzen. Saubere Unterlagen mit gut lesbaren Maßangeben erleichtern den Kreditspezialisten*innen die Arbeit – und die Zinsen werden attraktiver.