Das Thema „Bausparen“ habe ich auf meiner Website schon unter „Fi.-Strategie – Bausparen“ ausführlich thematisiert. An dieser Stelle also nur eine kurze Definition, was ein Bauspardarlehen ist. Ein Bausparvertrag setzt sich aus 2 Teilen zusammen, dem Bausparguthaben, das Sie ansparen, und dem Bauspardarlehen, das Sie nach Zuteilung des Bausparvertrages iR eines separaten BS-Darlehensantrages erhalten. Die Bedingungen zum BS-Darlehen haben Sie schon bei Vertragsabschluß verbindlich vereinbart und unveränderlich akzeptiert.

Banktechnisch ist das BS-Darlehen ein normales Annuitätendarlehen. Die mtl. Rate haben Sie bei Vertragsabschluß schon festgelegt, daraus ergibt sich die Rückzahlungs-/Tilgungszeit. Das besondere am BS-Darlehen sind 2 Punkte: Sie haben kein Zinsänderungsrisiko, der Zins bleibt immer unveränderlich gleich, und Sie haben ein jederzeitiges kostenfreies Sondertilgungsrecht in Teilbeträgen oder auch in gesamter Summe. Diese Vorteile haben Sie sich durch die Bezahlung der damaligen Abschlußgebühr von 1 – 1,6 % der BS-Summe erworben. Eine separate Darlehensgebühr und laufende Kontogebühren sind nicht mehr zulässig.