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Die Absicherung von Hypothekendarlehen erfolgt durch Eintragung von Grundschulden für die Bank/Sparkasse im Grundbuch. Ändert sich der Darlehensgeber zB in Rahmen Umfinanzierung, wie nicht die bisherige Grundschuld gelöscht und die neue Grundschuld für den neuen Darlehensgeber eingetragen. Es erfolgt einfach eine kostengünstige Abtretung der Grundschuld vom alten zum neuen Darlehensgeber. Allerdings muss im Vorfeld geprüft werden, ob die damaligen Grundschuldbedingungen den aktuellen Anforderungen entsprechen – was überwiegend auch so ist.